
Trinkwasser - Aufbereitung |
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Unser Trinkwasser unterliegt als Lebensmittel den strengen Auflagen des Gesetzgebers
Nach § 1 des Lebensmittelgesetzes muss Trinkwasser so
beschaffen sein, dass sein Verzehr die Gesundheit nicht
schädigt.
Diese Forderung wird auch in § 37 des Infektionsschutzgesetzes
erhoben. Hier heißt es: "Trinkwasser sowie Wasser für
Betriebe, in denen Lebensmittel gewerbsmäßig hergestellt
oder die Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringen,
muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder
Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit,
insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen
ist."
Trinkwasser wird seit über 90 Jahren mit Chlor desinfiziert.
Seit dieser Zeit hat es in den Ländern, in denen das Trinkwasser
desinfiziert wird, keine durch Wasser verursachten Seuchen
mehr gegeben. Das zeigt, wie außerordentlich wirkungsvoll
Chlor für die Desinfektion von Wasser ist.
Das Vorkommen von Legionellen ist vor
allem in Warmwassersystemen ein ernstzunehmendes Problem.
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz in der Wasseraufbereitung
und –desinfektion.
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Informationen ...
Für die Desinfektion von Trinkwasser gilt die Trinkwasserverordnung
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